2. Leistungen
Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag:
a) Der Vermieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen.
b) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu entrichten.
c) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes nicht dadurch befreit, dass er - unabhängig vom Grund der Verhinderung - an der Ausübung des ihm zustehenden
Gebrauchsrechts verhindert wird.
d) Beruht die Verhinderung jedoch auf einem Grund, den der Vermieter zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts befreit.
3. Rücktritt
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, dies sollte jedoch im eigenen Interesse des Gastes schriftlich geschehen. Abhängig vom Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung
beim Vermieter werden die nachfolgend genannten - unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten - Pauschalstornosätze berechnet (jeweils in % des
Reisepreises):
45. Tag bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 30 %
20. Tag bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 50 %
danach 90% des Reisepreises
Diese Stornobedingungen gelten, sofern die gebuchte Wohnung für den entsprechenden Zeitraum nicht anderweitig vermietet werden kann. Ist es dem Vermieter möglich, die nicht in Anspruch genommene
Unterkunft anderweitig zu vermieten, entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung der Stornierungskosten in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung für Reisen in Deutschland bei der Europäischen Reiseversicherung AG.
Ferienwohnung Familie Lettenmaier - Leitenfeld 3 - D 94256 Drachselsried
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